Nutzungsvereinbarung Fernwartung
Zusätzlich zu den Serviceleistungen vor Ort und in der Werkstatt bietet CHEESYSTEM dem Kunden die Unterstützung bei der Installation, Konfiguration, Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung aus der Ferne über die Fernwartungs-Software TeamViewer an.
Hierzu kann der Kunde bestimmen wie CHEESYSTEM auf den Computer bzw. das Netzwerk des Kunden zugreifen kann. Dies kann entweder nur lesend oder aber auch mit Fernsteuerungsmöglichkeit geschehen. Bei der Fernsteuerung gibt es die Möglichkeit der Datenveränderung.
Folgende Vereinbarung schließen die Parteien:
1 Leistung und Vergütung
Die Serviceleistungen die unter Verwendung der Fernwartungs-Software erbracht werden beziehen sich in der Regel auf Produkte und Dienste die von CHEESYSTEM bereitgestellt werden.
Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.
§ 2 Leistungszeit
Die bereits erwähnten Leistungen werden nach Absprache von CHEESYSTEM erbracht.
§ 3 Sicherheit/Datenschutz
- Zur Sicherheit übermittelt der Kunde eine sogenannte Sitzungsnummer ("Ihre ID")und ggf. ein Kennwort an CHEESYSTEM, welche dieser auf seiner Seite eingeben muss. Nur nach Eingabe dieser Sitzungsnummer und des Kennworts bzw. der Annahme der Verbindung auf Kundenseite wird eine Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern über das Internet hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt hierbei verschlüsselt.
- Alle Zugriffe die auf das System des Kunden stattfinden werden auf der Seite des Kunden protokolliert. Diese Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
- Sollte der Kunde Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellen die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen, muss der Kunde CHEESYSTEM unverzüglich darüber informieren.
- Sofern im Rahmen der Fernwartung Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden erlangt werden, ist CHEESYSTEM verpflichtet diese geheim zu halten und darf diese in keinem Fall an Dritte weiter geben.
- Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, aktuelle und regelmäßige Datensicherungen in geeigneter Form zu betreiben, so daß eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorenen Daten gewährleistet ist.
§ 4 Haftung
- Gleich aus welchem Rechtsgrund leistet CHEESYSTEM Schadenersatz bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen CHEESYSTEM garantiert hat, in voller Höhe;
- bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
- einen in der Höhe über Punkt 1.2. hinausgehenden Schadensersatz leistet CHEESYSTEM, wenn CHEESYSTEM gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
- Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
- Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von CHEESYSTEM nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von CHEESYSTEM garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
- Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für CHEESYSTEM nicht erkennbar ist, hat der Kunde CHEESYSTEM hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber CHEESYSTEM zu belegen.
- CHEESYSTEM haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde CHEESYSTEM unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
- CHEESYSTEM haftet nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Hardwarekonfiguration auftreten.
- Sollten sich aus dem Einsatz der Fernwartungs-Software Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung durch CHEESYSTEM ausgeschlossen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und CHEESYSTEM erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per Fernwartungs-Software an.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schneverdingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bestandteil für diesen Vertrag sind.